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Im Prinzip ist der Grundsatz einfach: Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer krank ist, werden nicht auf den Urlaub angerechnet. So ist es gesetzlich geregelt. Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch verliert, wenn er während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt. mehr ...
 
Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten haben Mitarbeiter beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht genommenen Jahresurlaubs.
Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Groll vom VdAA – Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 12.11.2008 – 4 Ca 310/08 -. mehr ...