Belohnung für Partikelkiller
14. Dezember 2009, 10:43 Uhr
Der Partikelfiltereinbau in schwere Nutzfahrzeuge wird mit einem Zuschuss und einer verminderten Autobahnmaut honoriert. Die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen mit Dieselpartikelfiltern ist noch nicht vom Tisch: Wer ab dem 1. Januar 2010 schwere Nutzfahrzeuge ab 12 t Gesamtgewicht nachrüstet und damit Euro-1-, Euro-2- und Euro-3-Fahrzeuge zur „grünen Feinstaubplakette“ aufrüstet, der wird mit einer Förderung von bis zu 3.600 Euro belohnt.
Im Vergleich zum bisherigen Förderhöchstbetrag (2.000 Euro) ist das fast eine Verdoppelung. Nachrüstwillige können Anträge für die Förderperiode 2010 bereits seit dem 1. November 2009 stellen. Mit der Maßnahme beziehungsweise Nachrüstung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 2010 begonnen werden. Für die Beantragung und Bewilligung der Fördermittel aus dem De-Minimis-Programm ist weiterhin das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig. Für alle Förderungen aus dem De-Minimis-Förderprogramm gilt jedoch die Antragsfrist bis 31. März 2010 – wer zu spät kommt, der kann erst wieder für 2011 neue Anträge stellen.
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