Lohnende Nachrüstung

1LKW_TransporterDie Nachrüstung mit Partikelfiltern von Nutzfahrzeugen über 12 t Gesamtgewicht wird auch 2011 im Rahmen der De-Minimis-Zuwendungen gefördert.

Am 1. November 2010 startete das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die De-Minimis-Förderperiode 2011. Die Anträge können noch bis zum 31. März 2011 gestellt werden. De Minimis ist ein Mautausgleich auf Umwegen. Berechtigt sind entsprechend nur die Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen von mindestens 12 t Gesamtgewicht sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Wer keinen Antrag stellt, der verschenkt Geld und mindert die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Gefördert werden:
•    fahrzeugbezogene Maßnahmen mit bis zu 3.600 Euro
•    personenbezogene Maßnahmen mit bis zu 1.400 Euro
•    Maßnahmen zur Effizienzsteigerung mit bis zu 2.500 Euro.

Der Bund gewährt weiterhin Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Die jährliche Zuwendung ist wie in den vergangenen Jahren auf 33.000 Euro je Unternehmen begrenzt (absoluter Förderhöchstbetrag). Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, höchstens jedoch 33.000 Euro je Unternehmen. Wichtig ist vor allem: Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

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